
Schwerpunktmäßig befasst sich die Insolvenzberatung und Schuldner-beratung ass. jur. Heike Rothe damit, bei Zahlungs-unfähigkeit, Überschuldung oder bei drohender Zwangsvollstreckung gemeinsam mit dem Hilfesuchen-den einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
Wir betreuen Ihren Fall von A bis Z und überlassen es nicht unseren Mandanten, z.B. Korrespondenzen selbst mit den Gläubigern führen zu müssen.
Die häufig begleitenden und mitverursachenden Probleme - z.B. unterhalts- und/oder arbeitsrechtliche Fragen - können durch die Verbindung mit der Anwaltskanzlei Rothe und Winter "unter einem Dach" mitbearbeitet werden.
Und noch etwas : Entgegen angeblichen Äußerungen in bekannten Fernsehserien hindert Arbeitslosigkeit NICHT daran, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungs-verfahren und ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu beantragen !
Bei uns werden Sie nicht abgewickelt, Sie werden individuell betreut !
Vorhandenes Vermögen, insbesondere auch Immobilieneigentum, ist keineswegs von vornherein verloren. Wir sind stolz auf eine beachtliche Quote erfolgreicher Umfinanzierungen !

